Aardvark Therapeutics im Visier von Wertpapierbetrugsklage
Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz LLP erinnert Investoren von Aardvark Therapeutics, Inc. an eine Sammelklage wegen angeblich irreführender Angaben zum ARD-101-Medikamentenkandidaten.

Eine Sammelklage wurde gegen Aardvark Therapeutics, Inc. wegen angeblichen Wertpapierbetrugs eingereicht, wie die auf Aktionärsrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz LLP mitteilt. Die Klage konzentriert sich auf die Behauptung, das Unternehmen habe irreführende Aussagen über das Sicherheitsprofil seines Medikamentenkandidaten ARD-101 gemacht und dessen klinische und kommerzielle Aussichten übertrieben dargestellt.
Investoren, die Aktien von Aardvark Therapeutics (NASDAQ: AARD) zwischen dem Börsengang des Unternehmens am 13. Februar 2025 und dem 14. Mai 2026 erworben haben, werden ermutigt, sich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen. Schall, Brown & Schwartz LLP sucht nach Personen, die potenziell als Hauptkläger ("lead plaintiff") in dem Fall fungieren könnten, auch wenn dies keine Voraussetzung für eine Teilnahme an einer möglichen Entschädigung ist.
Die Klage behauptet, dass Aardvark Therapeutics falsche und wesentlich irreführende öffentliche Erklärungen abgegeben hat. Als die Wahrheit über die Situation des Medikamentenkandidaten ans Licht kam, sollen Investoren Schaden erlitten haben. Die auf Wertpapier-Sammelklagen spezialisierte Kanzlei berät betroffene Aktionäre über ihre Rechte und die bevorstehende Frist am 13. Oktober 2026 für eine mögliche Beteiligung.
Da die Gruppe noch nicht zertifiziert wurde, sind die Einzelpersonen noch nicht anwaltlich vertreten. Wer keine Maßnahmen ergreift, bleibt ein passives Mitglied der Sammelklage. Die Kanzlei fordert diejenigen, die glauben, geschädigt worden zu sein, auf, sich über die Klage zu informieren.