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Gesundheit

ABDA ruft zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der MedSafetyWeek auf

Die Bundesapothekerkammer (ABDA) beteiligt sich an der weltweiten Kampagne MedSafetyWeek, um die Bedeutung der Meldung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen hervorzuheben. Insbesondere Apothekerinnen und Apotheker werden zur Meldung aufgerufen.

23. Juli 2026
ABDA ruft zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der MedSafetyWeek auf

Die Bundesapothekerkammer (ABDA) nimmt die weltweite Kampagne MedSafetyWeek zum Anlass, die Notwendigkeit der Meldung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu betonen. Die Kampagne, die vom 6. bis 12. November 2023 stattfindet, mobilisiert Arzneimittelbehörden in über 80 Ländern, um auf die Bedeutung der Arzneimittelsicherheit aufmerksam zu machen.

In diesem Jahr liegt der Fokus der MedSafetyWeek auf der Frage, wer Meldungen abgeben kann, und hebt die zentrale Rolle von Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie von Patientinnen und Patienten hervor. Die ABDA möchte insbesondere Apothekerinnen und Apotheker dazu anregen, Verdachtsmeldungen einzureichen. Berichte aus Apotheken liefern laut ABDA wertvolle Daten zur frühen Erkennung von Arzneimittelrisiken, wobei die vertrauensvolle Beziehung zu den Patienten als Kernelement betrachtet wird.

Die ABDA empfiehlt Apotheken, Patienten aktiv nach der Verträglichkeit ihrer Medikamente zu fragen und sie zu motivieren, mögliche Nebenwirkungen an die Apothekerin oder den Apotheker zu melden. Idealerweise sollten Apotheken interne Prozesse zur Dokumentation von Arzneimittelrisiken etablieren und das Personal mit dem Meldesystem der Arzneimittelkommission (AMK) vertraut machen.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Die ABDA stellt über ihre Webseite und andere Kanäle Formulare und Informationen bereit, um den Meldeprozess zu erleichtern und die Arzneimittelsicherheit insgesamt zu fördern.

Originalquelle: abda.de