ABDA bewertet Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln
Der Bundesverband der Pharmazie (ABDA) hat eine Risikobewertung des BfR zu Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln kommentiert. Die Bewertung konzentriert sich auf gesundheitliche Risiken und nicht auf die klinische Wirksamkeit.

Der Bundesverband der Deutschen Apothekervereine (ABDA) hat kürzlich eine Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln kommentiert. Die Stellungnahme des BfR fokussierte sich ausschließlich auf die gesundheitliche Risikobewertung und bezog sich nicht auf die klinische Wirksamkeit oder Dosis-Wirkungs-Beziehungen.
ABDA hebt hervor, dass Chondroitin aus verschiedenen tierischen Quellen gewonnen wird, darunter Rinderluftröhren, Schweineohren und -schnauzen, aber auch aus Walen und Haifischknorpel. Da verbindliche Spezifikationen für Chondroitinsulfat fehlen, besteht die Möglichkeit, dass entsprechende Allergene enthalten sind und allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die auf Fischprotein allergisch reagieren.
Daher empfiehlt ABDA, dass Produkte, die Chondroitinsulfat aus Fischgewebe enthalten, zur Kennzeichnung der Herkunft geeignet sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Personen mit Fischproteinallergien, da Fisch gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als enem der Zutaten aufgeführt ist, die allergische Reaktionen auslösen können.
Darüber hinaus weist die ABDA auf fehlende ausreichende Untersuchungen zur Frage hin, ob Chondroitinsulfat die Blutgerinnung beeinflussen kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine gleichzeitige Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten. Aufgrund dieser Datenlücken empfiehlt das BfR vorsorglich, dass Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche auf den Verzehr solcher Produkte verzichten sollten.