ACV gibt Verhaltenstipps für Wildunfälle
Der ACV Automobil-Club Verkehr weist auf die steigende Gefahr von Wildunfällen im Frühjahr und zur Zeitumstellung hin. Der Club liefert sechs relevante Fakten für Autofahrer zur Vermeidung von Kollisionen.

Der ACV Automobil-Club Verkehr weist auf die steigende Gefahr von Wildunfällen im Frühjahr und zur Zeitumstellung hin. Der Club liefert sechs relevante Fakten für Autofahrer zur Vermeidung von Kollisionen.
In Deutschland ereignen sich jährlich über 250.000 Wildunfälle mit erheblichen Schäden und Verletzungen. Das Risiko steigt im Frühjahr, da die täglichen Fahrten mit der Hauptaktivitätszeit von Wildtieren, der Dämmerung, zusammenfallen. Der ACV informiert dazu, wie sich Autofahrer sicher verhalten können.
Die Wucht eines Aufpralls mit einem Tier kann erheblich sein. Ein Reh bei 60 km/h entfaltet eine Aufprallenergie, die mit fünf Tonnen vergleichbar ist. Ein Wildschwein kann ein Fahrzeug durch seine Masse ins Schleudern bringen. Wildtiere nutzen oft bekannte Routen, auch über Straßen, und diese Abschnitte sind häufig durch Warnschilder gekennzeichnet. Die Dämmerung ist die gefährlichste Zeit, und die Zeitumstellung im März erhöht das Risiko, da Autofahrer vermehrt im Zwielicht unterwegs sind, wenn Wildtiere besonders aktiv sind.
Der ACV empfiehlt ein besonnenes Verhalten. Fernlicht kann auf offenen Flächen helfen, Tiere frühzeitig zu erkennen, während in bewaldeten Gebieten das Abblendlicht sicherer ist, da blendendes Licht Tiere irritieren kann. Die Hupe kann ebenfalls helfen, Tiere vom Überqueren der Straße abzuhalten. Plötzliche Ausweichmanöver sollten vermieden werden, da sie zu schwereren Unfällen führen können als die Kollision selbst. Kontrolliertes Bremsen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Spur ist die sicherste Option.
Im Falle eines Unfalls ist die Eigensicherung erster Schritt: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden ist Erste Hilfe zu leisten und der Notruf zu wählen. Wildunfälle müssen der Polizei oder dem zuständigen Jäger gemeldet werden, um eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung zu erhalten. Verletzte oder tote Tiere dürfen aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht berührt werden, und das Mitnehmen von erlegtem Wild ist strafbar.
Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Haarwild ab. Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden. Der ACV rät generell zur Vorsicht in Wildwechsel-Gebieten und zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Dämmerung.