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Professionelle Dienstleistungen

ADAC präzisiert Bedingungen der Premium-Mitgliedschaft

Der ADAC hat detaillierte Informationen zu den Leistungen und Versicherungsbedingungen seiner Premium-Mitgliedschaft veröffentlicht. Die Mitgliedschaft umfasst fahrzeugbezogene und persönliche Leistungen sowie eine Auslandskrankenversicherung.

29. September 2026
ADAC präzisiert Bedingungen der Premium-Mitgliedschaft
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) hat detaillierte Bestimmungen für seine ADAC Premium-Mitgliedschaft veröffentlicht. Diese Mitgliedschaft bietet einen erweiterten Schutz für Mitglieder, der sowohl fahrzeugbezogene als auch personenbezogene Leistungen sowie eine Absicherung im Ausland umfasst.

Die Premium-Mitgliedschaft beinhaltet europaweite und weltweite Leistungen bei Pannen, Unfällen oder Fahrzeugdiebstahl. Dies gilt für Fahrzeuge, die von einem geschützten Mitglied geführt werden, sowie für Fahrzeuge, die persönlich auf das Mitglied zugelassen sind, wenn das Mitglied als Insasse mitfährt. Ebenfalls eingeschlossen sind Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und Hilfe bei Fahrzeugschlüsseln.

Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft weltweite personenbezogene Leistungen und eine Auslandskrankenversicherung. Diese greift bei Erkrankung, Verletzung oder Tod auf Reisen, die bis zu 92 Tage in Europa und 63 Tage außerhalb Europas dauern. Der Schutz beginnt mit dem Grenzübertritt ins Ausland und deckt auch Risiken durch Naturkatastrophen oder Krisen ab.

Die Leistungen werden durch einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem ADAC e.V. und der ADAC Versicherung AG erbracht. Die genauen Regelungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, und es gilt deutsches Recht. Die Kommunikation im Rahmen der Mitgliedschaft erfolgt in deutscher Sprache.

Originalquelle: adac.de