ADAC startet neue Auslandskrankenversicherung
Der ADAC führt zum 1. November 2025 die neue Auslandskrankenversicherung "Basis" ein. Diese deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei Auslandsreisen ab.

Der ADAC, Deutschlands größter Automobilclub, hat die Einführung seiner neuen Auslandskrankenversicherung "Basis" zum 1. November 2025 angekündigt. Die Versicherung soll Reisende vor finanziellen Risiken schützen, die durch Krankheiten oder Verletzungen während eines Auslandsaufenthalts entstehen können.
Die "Basis"-Versicherung deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland ab, sowohl ambulant als auch stationär. Sie erstattet Kosten für Behandlungen gemäß der jeweiligen Gebührenordnung des Landes oder ortsüblichen Tarifen. Ebenfalls eingeschlossen sind Kosten für notwendige Transporte, Zahnbehandlungen sowie Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder. Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr und kann um weitere Jahre verlängert werden.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme Deutschlands und des Wohnsitzlandes des Versicherten. Der Vertrag kann für Einzelpersonen oder Familien abgeschlossen werden. Der ADAC weist darauf hin, dass Kosten, die in Deutschland entstanden sind, auch wenn die Erkrankung im Ausland begann, nicht übernommen werden. Ebenso sind Reisen, die primär zur Behandlung angetreten werden, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Antragsteller müssen alle Angaben wahrheitsgemäß machen und die Versicherungsbeiträge fristgerecht zahlen. Bei umfangreichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder Rücktransporten ist eine umgehende Benachrichtigung des ADAC erforderlich. Detaillierte Informationen zu Leistungen und Ausschlüssen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.