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Verbraucher

ADAC Plus-Mitgliedschaft: Bedingungen präzisiert

Der ADAC hat detailliertere Informationen zu den Bedingungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft veröffentlicht. Die Mitgliedschaft bietet fahrzeugbezogene und persönliche Leistungen in Europa und weltweit.

15. Juli 2026
ADAC Plus-Mitgliedschaft: Bedingungen präzisiert
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) hat detailliertere Erläuterungen zu den Bedingungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft herausgegeben. Diese Mitgliedschaft basiert auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem ADAC e.V. und der ADAC Versicherung AG und bietet Mitgliedern diverse Leistungen im Falle von Fahrzeugschäden, Erkrankungen, Verletzungen oder Tod.

Ein zentraler Bestandteil der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist der europaweite Schutz für das Fahrzeug. Dieser umfasst Hilfe bei Pannen, Unfällen oder Fahrzeugdiebstahl. Geschützt sind sowohl nicht zulassungspflichtige als auch zugelassene Kraftfahrzeuge, die von einem geschützten Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt werden oder deren Fahrt unmittelbar beginnen soll. Darüber hinaus sind auch Fahrzeuge, die auf geschützte Personen persönlich zugelassen sind, abgedeckt, wenn eine geschützte Person als Insasse an der Fahrt teilnimmt oder die Fahrt starten soll.

Ergänzend bietet die Mitgliedschaft weltweite personenbezogene Leistungen für die geschützten Personen auf Reisen. Dies beinhaltet insbesondere den Auslandskrankenschutz bei Erkrankung, Verletzung und Tod im Ausland. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Grenzübertritt und gilt für bis zu 92 Tage innerhalb Europas und 63 Tage außerhalb Europas pro Auslandsaufenthalt.

Sollte zum Zeitpunkt des Schadens keine geschützte Person das Fahrzeug führen, aber das Fahrzeug auf eine geschützte Person zugelassen sein, werden dennoch Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Hilfe bei Schlüsselproblemen, Abschleppen und Fahrzeugtransport erbracht. Der ADAC verweist für vollständige Details auf die "Bestimmungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe" sowie die spezifischen Bedingungen für ADAC Plus-Mitglieder und die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG.

Originalquelle: adac.de