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Gesundheit

ADMA Biologics: Frist für Hauptkläger im Wertpapierfonds am 10. August

Investoren, die Wertpapiere von ADMA Biologics zwischen August 2024 und März 2026 erworben haben, müssen bis zum 10. August 2026 als Hauptkläger in einer Sammelklage fungieren. Die Klage wirft dem Unternehmen Verstöße gegen Wertpapiergesetze vor.

11. Juli 2026
ADMA Biologics: Frist für Hauptkläger im Wertpapierfonds am 10. August

Investoren, die Wertpapiere der ADMA Biologics, Inc. (NasdaqGM: ADMA) im Zeitraum zwischen dem 9. August 2024 und dem 25. März 2026 gekauft oder erworben haben, müssen bis zum 10. August 2026 Anträge als Hauptkläger in einem Wertpapier-Sammelverfahren einreichen. Das Verfahren ist beim U.S. District Court for the District of New Jersey anhängig.

Die Klage wirft ADMA und bestimmten Führungskräften des Unternehmens vor, während des genannten Zeitraums wesentliche Informationen nicht offengelegt zu haben, und somit gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen zu haben. Investoren, die Verluste von über 100.000 US-Dollar erlitten haben, werden ermutigt, Rechtsberatung einzuholen.

Die Vorwürfe umfassen unter anderem, dass das Unternehmen eine nicht offengelegte Transaktion mit nahestehenden Personen durchgeführt hat, Vertriebspraktiken anwendete, um Umsatzerlöse künstlich zu erhöhen ('Channel Stuffing'), und über unzureichende interne Kontrollen verfügte. Diese angeblichen falschen Darstellungen und Auslassungen sollen Aussagen über das Geschäft und die Aussichten des Unternehmens irreführend gemacht haben.

Der Fall ist unter dem Titel Mazzarino v. ADMA Biologics, Inc., et al., Nr. 26-cv-04793, registriert. Anwälte stehen zur Verfügung, um mögliche rechtliche Optionen für betroffene Investoren zu erörtern.

Originalquelle: prnewswire.com