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Gesundheit

ADMA Biologics wegen Wertpapierbetrugs verklagt nach deutlichem Aktienkursrückgang

Gegen ADMA Biologics wurde eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs eingereicht, nachdem die Aktie des Unternehmens aufgrund von "Channel Stuffing"-Vorwürfen um 29 % gefallen war.

21. Juli 2026
ADMA Biologics wegen Wertpapierbetrugs verklagt nach deutlichem Aktienkursrückgang

Gegen ADMA Biologics, Inc. wurde eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs eingereicht, die im Namen von Investoren nach einem erheblichen Kursrückgang der Aktie erhoben wird. Die Klage, eingereicht von der Anwaltskanzlei Bleichmar Fonti & Auld LLP, wirft dem Unternehmen Verstöße gegen die US-Wertpapiergesetze vor.

Die bei einem Bundesgericht in New Jersey eingereichte Klageschrift behauptet, dass ADMA Biologics und bestimmte Führungskräfte Wertpapierbetrug begangen haben. Die Vorwürfe gehen auf einen Bericht der Researchfirma Culper Research zurück, die dem Unternehmen "Channel Stuffing" vorwarf. Diese Praxis beinhaltet angeblich, dass ADMA Distributoren durch Rabatte und verlängerte Zahlungsziele dazu bringt, übermäßige Lagerbestände zu kaufen, um so die ausgewiesenen Umsatzerlöse künstlich zu erhöhen.

Laut Culper Research hätte sich der Umsatz von ADMA im Jahr 2025 tatsächlich um 3 % verringert, wenn die angebliche "Channel Stuffing"-Methode nicht angewendet worden wäre. Diese Enthüllung löste einen starken Ausverkauf der ADMA-Aktie aus. Am 24. März 2026 fiel die Aktie um 16,6 %, gefolgt von einem weiteren Rückgang um 15 % am nächsten Tag und einem zusätzlichen Rückgang um 13,9 %, nachdem Cantor Fitzgerald die Aktie aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit dem Short-Bericht herabgestuft hatte. Der kumulative Kursrückgang erreichte etwa 29 %.

ADMA Biologics ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Herstellung, Vermarktung und Entwicklung von Spezialbiologika konzentriert, darunter das Hauptprodukt ASCENIV, ein Medikament zur Behandlung von primärer humoraler Immundefizienz. Die Klage behauptet, dass das Unternehmen "Channel Stuffing" eingesetzt hat, um die Umsatzerlöse trotz sinkender Nachfrage zu steigern, und versäumt hat, Transaktionen mit verbundenen Unternehmen offenzulegen.

Investoren, die ADMA Biologics-Aktien erworben haben, werden ermutigt, sich weiter zu informieren. Die Frist für die Beantragung der Ernennung zum "Lead Plaintiff" in dem Fall endet am 10. August 2026. Die Anwaltskanzlei betont, dass die Vertretung auf Honorarbasis erfolgt, was bedeutet, dass für die Mandanten keine Vorauszahlungen anfallen.

Originalquelle: prnewswire.com