AeroVironment: Frist für Anleger im Sammelklagenverfahren naht
Investoren, die zwischen dem 25. Juni 2025 und dem 10. März 2026 AeroVironment-Wertpapiere mit erheblichen Verlusten erworben haben, können bis zum 27. Juli 2026 die Führung einer Sammelklage beantragen.

Gegen AeroVironment, Inc. und einige seiner Führungskräfte wurde eine Sammelklage wegen angeblicher Verstöße gegen den Securities Exchange Act von 1934 eingereicht. Die Klage wirft dem Unternehmen vor, irreführende oder falsche Angaben gemacht und wesentliche Informationen über seine Geschäfts- und Finanzperspektiven zurückgehalten zu haben.
Die Klage behauptet, dass AeroVironment seine Position und Zukunftsaussichten im Zusammenhang mit dem SCAR-Programm (Satellite Communication Augmentation Resource) der US Space Force falsch dargestellt hat. Ein zentraler Punkt ist die Mitteilung vom 20. Januar 2026, dass die US-Regierung eine Arbeitsunterbrechungsanordnung für AeroVironments Vereinbarung zur Lieferung von BADGER-Systemen für das SCAR-Programm erlassen hat. Nach dieser Nachricht fiel der Aktienkurs des Unternehmens Berichten zufolge um fast 16 Prozent.
Die Situation verschärfte sich weiter, als am 2. März 2026 Berichte darüber veröffentlicht wurden, dass die US Space Force das SCAR-Programm zur Neubewertung und für eine neue Beschaffungsstrategie wiedereröffnen würde. Diese Nachricht führte Berichten zufolge zu einem Kursrückgang von mehr als 17 Prozent für AeroVironment.
Am 10. März 2026 gab AeroVironment seine Finanzergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2026 bekannt. Das Unternehmen meldete einen operativen Verlust von 179 Millionen US-Dollar, verglichen mit einem operativen Verlust von 3,1 Millionen US-Dollar im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Ergebnisse waren von einer Wertminderung des Firmenwerts (Goodwill) in Höhe von 151,3 Millionen US-Dollar in der Raumfahrtsparte betroffen, die mit der Arbeitsunterbrechungsanordnung und der anschließenden Kündigung des Vertrags für das SCAR-Programm zusammenhing. Die Aktie fiel laut Klage auf diese Nachricht um weitere 6 Prozent.
Die Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP vertritt Anleger, die AeroVironment-Wertpapiere während des betreffenden Zeitraums erworben haben. Potenzielle Hauptkläger müssen ihre Informationen bis zum 27. Juli 2026 bei der Kanzlei einreichen, wenn sie eine führende Rolle im Verfahren anstreben.