KI-Verordnung und DSGVO: BDO zeigt Synergien für Unternehmen auf
Laut BDO AG können Unternehmen durch die Kombination von EU-KI-Verordnung und DSGVO ihre Compliance effizienter gestalten. Bestehende Datenschutzprozesse dienen als Fundament für KI-Compliance.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft BDO AG hat darauf hingewiesen, dass Unternehmen ihre Compliance-Prozesse durch die Verknüpfung der Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effizienter gestalten können.
BDO zufolge können Unternehmen, die bereits funktionierende Datenschutzprozesse etabliert haben, diese als Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen des neuen KI-Gesetzes nutzen. Die KI-Verordnung legt den Fokus auf den Schutz von Grundrechten, die Förderung vertrauenswürdiger KI und die Stärkung des EU-Binnenmarktes. Sie führt ein risikobasiertes Modell mit vier Risikokategorien ein, wobei insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme, wie sie etwa im Personalwesen oder bei biometrischer Identifikation eingesetzt werden, strengen Auflagen unterliegen.
Die DSGVO, die seit 2018 gilt, bietet mit Prinzipien wie Zweckbindung, Transparenz und Datenminimierung bereits einen etablierten Rahmen. Auch die DSGVO setzt auf einen risikoorientierten Ansatz, insbesondere durch die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
BDO betont die inhaltlichen Überschneidungen beider Verordnungen, darunter Transparenz- und Dokumentationspflichten, Risikobewertung und der Schutz von Grundrechten. Durch die Nutzung dieser Synergien können Unternehmen ihre bestehenden Datenschutzstrukturen gezielt erweitern, um die neuen KI-spezifischen regulatorischen Anforderungen zu integrieren und Silo-Strukturen zu vermeiden.
Das Unternehmen bietet Unterstützung bei der Integration dieser Compliance-Prozesse an. Dazu gehören Analysen bestehender Lücken, die Klassifizierung von KI-Systemen, die Harmonisierung von Dokumentationen und Schulungen. BDO sieht in einer effizienten Compliance, die in eine nachhaltige Governance-Strategie eingebettet ist, einen potenziellen Wettbewerbsvorteil.