Fluggesellschaften müssen Hotelkosten gemäß EU-Recht tragen
Bei Flugannullierungen oder erheblichen Verspätungen müssen Fluggesellschaften laut EU-Recht die Kosten für Hotelunterbringung und Transfer übernehmen.

Fluggesellschaften sind gemäß EU-Verordnungen verpflichtet, die Kosten für Hotelunterkünfte und Transfers für Passagiere zu tragen, wenn Flugannullierungen oder erhebliche Verspätungen eine Übernachtung erforderlich machen. Diese Verpflichtung gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder Streiks.
Passagiere sollten sich direkt an die Fluggesellschaft wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Wenn eine Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, können Passagiere über spezialisierte Dienstleister eine Entschädigung beantragen.
Flightright, ein seit 2010 tätiges Unternehmen, unterstützt Flugreisende bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Das Unternehmen gibt eine Erfolgsquote von 99 % an und arbeitet auf Erfolgsbasis für die Passagiere.