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Technologie

Airtels „Unbegrenzte“ 5G-Daten nach Hotspot-Klausel unter Beobachtung

Airtels stark beworbener "unbegrenzter" 5G-Datentarif steht wegen Klauseln im Rampenlicht, die Hotspot-Sharing einschränkten und die Datennutzung über 300 GB als „gewerbliche Nutzung“ einstuften.

20. Juli 2026
Airtels „Unbegrenzte“ 5G-Daten nach Hotspot-Klausel unter Beobachtung

Bharti Airtel, Indiens zweitgrößter Telekommunikationsanbieter, sieht sich mit Kritik bezüglich der Bedingungen seines „unbegrenzten“ 5G-Datenangebots konfrontiert. Berichte haben spezifische Klauseln hervorgehoben, die die Datenteilung über mobile Hotspots einschränkten und die Datennutzung über eine bestimmte Grenze hinaus als „gewerbliche Nutzung“ einstuften.

Die Nutzungsbedingungen von Airtel legten fest, dass eine Datenverwendung von über 300 GB innerhalb eines Abrechnungszeitraums als „gewerbliche Nutzung“ betrachtet würde. Insbesondere schien eine Klausel die Weitergabe solcher Daten über mobile Hotspots zu verbieten. Diese Bedingungen, insbesondere die Hotspot-Beschränkung, verbreiteten sich in sozialen Medien und lösten eine Kundenreaktion aus.

Obwohl Nutzer berichteten, die strittige Klausel auf der Website von Airtel gefunden zu haben, war sie am Verkaufsort nicht ohne Weiteres sichtbar. Nach dem Aufschrei änderte sich die Sichtbarkeit der Klausel auf der Website, was darauf hindeutet, dass sie möglicherweise entfernt oder geändert wurde. Airtel hat keine offizielle Klarstellung herausgegeben, obwohl Berichte darauf hindeuten, dass die Klausel entfernt wurde und die Hotspot-Funktionalität für die normale Nutzung technisch nie deaktiviert war.

Im Gegensatz zu Konkurrenten wie Jio, das Hotspot-Sharing erlaubt, und Vi, das eine ähnliche 300-GB-Grenze, aber kein explizites Hotspot-Verbot hat, wurden Airtels frühere Bedingungen als restriktiver empfunden. Kundenbeschwerden konzentrierten sich auf die Diskrepanz zwischen dem „unbegrenzten“ Marketing und den tatsächlichen Nutzungsbedingungen, was Fragen zu Industriestandards für „unbegrenzte“ Daten aufwirft.

Originalquelle: medianama.com