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Fertigung

Alufolienindustrie vor neuen EU-Regulierungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Hersteller ab 2026 zu einer besseren Recyclingfähigkeit von Aluminiumfolien und reduzierter Abfallmenge.

1. November 2026
Alufolienindustrie vor neuen EU-Regulierungen

Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) zwingt Hersteller von Aluminiumfolien zu einer Anpassung ihrer Produktgestaltung. Die bis August 2026 vollständig greifenden Vorgaben verlangen den Nachweis einer effektiven Recyclingfähigkeit und die Reduktion unnötiger Verbundstrukturen, die bisher die stoffliche Verwertung erschwert haben.

Die Branche sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, die hohen Schutzfunktionen von Aluminium gegen Licht und Feuchtigkeit mit den Anforderungen an Sammel- und Sortiersysteme in Einklang zu bringen. Während reines Aluminium leicht zu recyceln ist, stellen komplexe Laminate aus Papier, Kunststoff und Lacken ein Hindernis dar. Jede zusätzliche Schicht muss künftig einen nachweisbaren Zweck erfüllen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Parallel dazu bleiben die strengen EU-Vorgaben für den Lebensmittelkontakt maßgeblich. Unternehmen müssen durch detaillierte technische Dokumentationen belegen, dass keine Inhaltsstoffe aus Beschichtungen oder Klebstoffen in Lebensmittel übergehen. Gleichzeitig führt der Trend zu dünneren Materialien zu technischen Herausforderungen bei der Produktion, da das Risiko für Materialschäden bei der Verarbeitung steigt.

Market Research Intellect prognostiziert einen Anstieg des Marktwerts für Aluminiumfolien von 1,26 Milliarden USD im Jahr 2025 auf 2,1 Milliarden USD bis 2035. Das Wachstum wird vor allem durch Anwendungen in der Pharmaindustrie, der Automobiltechnik und bei Industriekomponenten getragen, sofern die Recyclingfähigkeit der Materialien langfristig sichergestellt werden kann.