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Einzelhandel

Amazon erhält 2,25 Millionen Dollar Strafe wegen Verweigerung von Akteneinsicht für Identitätsdiebstahlopfer

Die US-Handelskommission (FTC) hat Amazon mit einer Geldstrafe von 2,25 Millionen Dollar belegt. Dem E-Commerce-Giganten wird vorgeworfen, Identitätsdiebstahlopfern die Herausgabe von Aufzeichnungen betrügerischer Transaktionen verweigert zu haben.

2. Juli 2026
Amazon erhält 2,25 Millionen Dollar Strafe wegen Verweigerung von Akteneinsicht für Identitätsdiebstahlopfer
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die US-Handelskommission (FTC) hat Amazon mit einer Geldstrafe von 2,25 Millionen Dollar belegt. Dem E-Commerce-Unternehmen wird vorgeworfen, Identitätsdiebstahlopfern die Herausgabe von Aufzeichnungen über betrügerische Transaktionen verweigert zu haben. Laut der Beschwerde der FTC führte Amazon bei den Betroffenen ein "kafkaeskes" Verfahren ein, bei dem diese erst den Betrüger identifizieren mussten, bevor Informationen herausgegeben wurden.

Gemäß Abschnitt 609(e) des Fair Credit Reporting Act sind Unternehmen verpflichtet, Identitätsdiebstahlopfern innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung Zugang zu Antrags- und Geschäftstransaktionsaufzeichnungen zu gewähren, die betrügerische Aktivitäten belegen. Amazon soll dieser Verpflichtung bis Anfang 2025 nicht nachgekommen sein.

In mehreren dokumentierten Fällen weigerte sich Amazon, Details zu betrügerischen Konten preiszugeben, die die Kreditkartendaten der Opfer nutzten, und berief sich dabei auf "Datenschutz" und "Sicherheit". Die FTC stellte klar, dass diese Gründe rechtlich nicht zulässig sind, um solche Anfragen abzulehnen. In einem Fall wurde ein Opfer aufgefordert, den Namen des Kontoinhabers über 30 Mal zu erraten.

Darüber hinaus hatte Amazon angeblich bis Anfang 2025 keine formelle Richtlinie zur Bearbeitung dieser Anfragen, sondern führte eine solche erst ein, nachdem die FTC eine Untersuchung eingeleitet hatte. Die FTC äußerte Bedenken, dass Amazon auch nach Einführung einer Richtlinie weiterhin rechtswidrig bestimmte Anfragen abgelehnt habe.

Die Strafe unterstreicht potenzielle regulatorische Lücken beim Verbraucherschutz im digitalen Handel, insbesondere im Hinblick auf den Informationszugang für Opfer von Identitätsdiebstahl.

Originalquelle: medianama.com