ANI legt Berufung gegen Urteil zur KI-Schulung mit Nachrichten ein
Die indische Nachrichtenagentur ANI hat Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, die es OpenAI erlaubte, ChatGPT mit ihren journalistischen Inhalten zu trainieren. Die Berufung hinterfragt die Auslegung des Urheberrechtsgesetzes durch das Gericht bezüglich KI-Trainingsdaten.

Die indische Nachrichtenagentur ANI hat Berufung gegen ein Urteil des Delhi High Court eingelegt, das es OpenAI erlaubte, sein ChatGPT-Modell mit journalistischen Inhalten von ANI zu trainieren. Das Urteil, das das Training von KI-Modellen als "Fair Dealing" (gerechte Behandlung) nach dem Urheberrecht einstufte, wird nun von einer höheren Instanz überprüft.
Im Juli 2026 lehnte ein Einzelrichter des Delhi High Court den Antrag von ANI auf eine einstweilige Verfügung ab, die OpenAI die Nutzung seiner Inhalte untersagt hätte. Der Richter argumentierte, dass der Trainingsprozess für große Sprachmodelle (LLMs) als eine Form der Forschung betrachtet werden könne, die gemäß Paragraph 52(1)(a) des indischen Urheberrechtsgesetzes von 1957 von Urheberrechtsverletzungen ausgenommen ist. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Ausgaben von ChatGPT die Originalwerke von ANI nicht wesentlich reproduzierten und dass ANI nicht nachweisen konnte, dass die Modelle die Inhalte auswendig gelernt oder wiedergegeben hatten.
Die Berufung ist von erheblicher Bedeutung, da sie die erste indische gerichtliche Auslegung der Beziehung zwischen KI-Training und Urheberrecht in Frage stellt. Diese einstweilige Anordnung diente auch als stille Benchmark für andere Verlage bei Lizenzverhandlungen. Die Berufung von ANI bestreitet insbesondere, ob kommerzielles Training von KI-Modellen als "Fair Dealing" qualifiziert werden kann, insbesondere wenn der Zweck kommerziell ist.
ANI leitete seine Klage gegen OpenAI im November 2024 ein. Die aktuelle Berufung bezieht sich nur auf die Ablehnung der einstweiligen Verfügung, während der zugrunde liegende Rechtsstreit weiter andauert. Die spezifischen Gründe für die Berufung von ANI sind noch nicht öffentlich bekannt, werden aber voraussichtlich die Anwendung der Forschungsausnahme auf kommerzielle Aktivitäten und Beweise bezüglich der möglichen Auswendiglernfähigkeiten der Modelle behandeln.
Der Fall hat weitreichende Auswirkungen auf die KI-Branche und die Rechte von Verlagen, da er zukünftige Praktiken im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material für die KI-Entwicklung in Indien und potenziell darüber hinaus prägen wird.