Anthropic muss sich vor Gericht zu Claude-Abonnements verantworten
Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass Anthropic wegen Vorwürfen irreführender Nutzungsbeschränkungen bei seinen 'Max'-Abonnements verklagt werden kann.
Das US-Bundesgericht hat den Antrag von Anthropic abgewiesen, eine Sammelklage wegen angeblich irreführender Nutzungsangaben bei den Claude-Abonnements abzuweisen. Richter Alex Tse entschied, dass sich das Unternehmen den Vorwürfen stellen muss, seine 'Max'-Tarife mit überhöhten Kapazitätsversprechen beworben zu haben.
Anthropic hatte die 100- bzw. 200-Dollar-Abonnements damit beworben, dass sie das 5- bis 20-fache der Nutzungskapazitäten des Pro-Tarifs bieten. Kläger werfen dem Unternehmen jedoch vor, dass diese Angaben bei einer wöchentlichen Betrachtung nicht haltbar sind und die tatsächliche Leistung deutlich unter den versprochenen Werten liegt.
Das Unternehmen argumentierte, dass sich die Angaben lediglich auf die Nutzung innerhalb von Fünf-Stunden-Fenstern bezögen und verwies auf entsprechende Hinweise in Hilfedokumenten. Richter Tse wies diese Verteidigung zurück, da diese Informationen für Kunden schwer auffindbar seien. Er betonte, dass Nutzer bei einem monatlichen Abonnement berechtigterweise davon ausgehen könnten, dass sich die Nutzungsbegrenzungen ebenfalls auf den Monat beziehen.
Damit kann der Rechtsstreit wegen fahrlässiger Falschdarstellung und Vertragsbruchs fortgesetzt werden. Der Fall unterstreicht die wachsende regulatorische Prüfung von KI-Abonnementmodellen hinsichtlich ihrer Transparenz.