Anthropic erhält endgültige Genehmigung für Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar bei Urheberrechtsverletzungen
Ein Bundesrichter hat die endgültige Genehmigung für den Vergleich des KI-Unternehmens Anthropic in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar erteilt, der Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung beilegt. Das Abkommen schließt einen großen Rechtsstreit ab, lässt aber breitere Branchenfragen offen.

Ein Bundesrichter hat dem KI-Unternehmen Anthropic die endgültige Genehmigung für einen Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar erteilt, der Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen beilegt. Die Vereinbarung beendet eine Sammelklage, die von einer Gruppe von Autoren und Verlegern gegen das auf künstliche Intelligenz spezialisierte Unternehmen eingereicht wurde.
Die Auszahlung wird 3.000 US-Dollar pro Werk für schätzungsweise 500.000 Werke betragen, die unter den Autoren und Verlegern aufgeteilt werden, die die Rechte an diesen Werken halten. Obwohl es sich vermutlich um den größten Vergleich in der Geschichte des US-Urheberrechts handelt, betrachten viele Urheber das Ergebnis nicht als vollständigen Sieg.
Das zentrale rechtliche Problem, das in der Entscheidung behandelt wurde, betraf die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials für das Training von KI. Der Richter entschied zuvor zugunsten von Anthropic und stellte fest, dass das Trainieren eines KI-Modells auf urheberrechtlich geschütztem Text als „fair use“ (faire Nutzung) gilt. Diese Feststellung wird weithin als Wendepunkt für die KI-Industrie angesehen, da sie einen Präzedenzfall für die Handhabung solcher Praktiken schafft.
Während jedoch das Training selbst als „fair use“ eingestuft wurde, blieben die Methoden, mit denen Anthropic seine Trainingsdaten, darunter Millionen von urheberrechtlich geschützten Büchern, beschaffte und speicherte, umstritten und sind Teil der Vergleichsbedingungen.