APAS erlässt neue Verlautbarungen zur Wirtschaftsprüferregulierung
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAS) hat vier neue Verlautbarungen veröffentlicht, die die Rechnungslegungsprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse und die Rotation von Wirtschaftsprüfern regeln.

Die deutsche Abschlussprüferaufsichtskommission (APAS) hat eine Reihe neuer Verlautbarungen herausgegeben, die die Rechnungslegungsprüfung und die Regulierung von Unternehmen von öffentlichem Interesse präzisieren. Diese Verlautbarungen klären wesentliche Aspekte des Verhaltens von Wirtschaftsprüfern und der Einhaltung regulatorischer Vorgaben im deutschen Finanzmarkt.
Die neuen Leitlinien umfassen mehrere Bereiche, darunter die zulässige Fortführung von Steuerberatungsleistungen, die Einstufung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit als Unternehmen von öffentlichem Interesse, „Cooling-off“-Perioden für Wirtschaftsprüfer und die Festlegung, wann ein Unternehmen als solches gilt.
Unter den Verlautbarungen befindet sich eine Interpretation (Verlautbarung Nr. 13) zu Übergangsregelungen für Steuerberatungsleistungen. Diese erlaubt deren Fortführung bis zur Erteilung des Prüfungsurteils für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2022 begannen, sofern sich die Leistungen eindeutig auf diese Vorjahre beziehen.
Darüber hinaus klärt eine Verlautbarung (Nr. 14) die Kriterien, unter denen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) gemäß deutschem Recht und in Bezugnahme auf die Solvency II-Richtlinie nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) gelten.
Die APAS hat auch die Regeln für die maximale Dauer von Prüfungsaufträgen (Verlautbarung Nr. 15) erläutert. Sie stellt klar, dass gezielte Unterbrechungen zur Umgehung der Zehnjahresfrist unzulässig sind und bestätigt die Anforderung einer viermonatigen „Cooling-off“-Periode.
Abschließend bestätigt eine Verlautbarung (Nr. 16), dass die Eigenschaft eines Unternehmens als Unternehmen von öffentlichem Interesse zu seinem Bilanzstichtag beurteilt wird und die Berechnung der Mandatsdauer des Wirtschaftsprüfers im Jahr des Erwerbs der PIE-Eigenschaft beginnt.