Apple muss Zustimmungsabfragen für App-Datennutzung ändern
Das deutsche Bundeskartellamt hat Apple angewiesen, die Gestaltung seiner Abfragen zur Zustimmung für Datenerfassung anzupassen. Die Behörde befand, dass die Abfragen Apples eigene Apps bevorzugten.

Das deutsche Bundeskartellamt hat Apple verpflichtet, die Gestaltung seiner Zustimmungsabfragen zur Datenerfassung auf iOS-Geräten zu ändern. Die Regulierungsbehörde kam zu dem Schluss, dass das bisherige Design dieser Abfragen Nutzer dazu verleitete, Apples eigene Anwendungen zu bevorzugen und der Datenerfassung durch Drittanbieter weniger zuzustimmen.
Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe der deutschen Wettbewerbsbehörde, dass Apples Abfragen irreführend und unfair seien. Während Apples App Tracking Transparency (ATT) Funktion zuvor erhebliche Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen von Social-Media-Apps hatte, konzentriert sich die Prüfung der Behörde nun darauf, ob Apples Designentscheidungen die gemeinsame Nutzung von Nutzerdaten erleichtert oder behindert.
Als "Gatekeeper" gemäß dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) steht Apple unter verstärkter Beobachtung seiner Praktiken. Die Behörde ist besorgt, dass Apples Vorgehen keinen fairen Wettbewerb für alle App-Entwickler gewährleistet.
Das Kartellamt erklärte, dass die Abfragen Nutzer davon abgehalten hätten, der Datennutzung durch Drittanbieter zuzustimmen, während sie gleichzeitig die Zustimmung für Apples eigene Dienste förderten. Apple ist nun verpflichtet, diese Abfragen entsprechend den Vorgaben der Behörde anzupassen.