Apple nimmt Kartenzahlungen für App Store in Indien wieder auf
Apple hat Berichten zufolge die Annahme von Kredit- und Debitkartenzahlungen für App Store-Käufe und Dienste wie iCloud in Indien wieder aufgenommen. Dies geschieht fast vier Jahre nach der Abschaffung aufgrund regulatorischer Änderungen durch die Zentralbank des Landes.

Apple hat Berichten zufolge die Annahme von Kredit- und Debitkartenzahlungen für Käufe im App Store und für Abonnementdienste wie iCloud in Indien wieder aufgenommen. Dieser Schritt erfolgt fast vier Jahre, nachdem das Unternehmen die Kartenzahlungen aufgrund regulatorischer Änderungen durch die Reserve Bank of India (RBI) eingestellt hatte.
Laut einem Bericht von Moneycontrol wird die Funktion derzeit mit einer begrenzten Nutzergruppe getestet und soll in den kommenden Monaten breiter ausgerollt werden. Die Wiederaufnahme von Kartenzahlungen markiert die Einhaltung des RBI-Rahmens für Karten-Tokenisierung durch Apple. Dieser Rahmen verlangt von Händlern, gespeicherte Kartendetails durch eindeutige Token zu ersetzen, die von autorisierten Kartennetzwerken ausgegeben werden, und schreibt die lokale Speicherung tokenisierter Daten innerhalb Indiens vor.
Seit Apple die direkten Kartenzahlungen eingestellt hat, haben indische Nutzer Methoden wie Unified Payments Interface (UPI), Online-Banking und das Apple ID-Guthaben genutzt, um für Apps, Spiele und Abonnements zu bezahlen. Das Unternehmen hatte die Nutzer bereits 2022 darüber informiert, dass wiederkehrende Zahlungen mit indischen Karten aufgrund der neuen regulatorischen Anforderungen abgelehnt werden könnten, was zur vollständigen Abschaffung der Kartenoptionen führte.
Diese Entwicklung wird auch als Vorbereitung auf die geplante Einführung von Apple Pay in Indien betrachtet. Berichte deuten darauf hin, dass Apple mit lokalen Banken und globalen Kartennetzwerken für eine potenzielle Einführung seines Zahlungsdienstes im Land zusammenarbeitet, die voraussichtlich schrittweise erfolgen wird, beginnend wahrscheinlich mit kontaktlosen Kartenzahlungen.