Aramis Group: Klarstellungen zu Stimmrechten und doppelter Stimmrechtsbefugnis
Aramis Group hat Details zu den Stimmrechten der Aktionäre und den Bedingungen für eine doppelte Stimmrechtsbefugnis für seine Aktien veröffentlicht. Das doppelte Stimmrecht gilt für voll eingezahlte Aktien, die unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden.

Aramis Group hat wichtige Informationen zu den Stimmrechten der Aktionäre und den Verfahren für Hauptversammlungen dargelegt. Das Unternehmen spezifizierte die Bedingungen, unter denen Aktien das Recht zur Stimmabgabe und Vertretung haben, mit einem Schwerpunkt auf den Kriterien für den Erwerb doppelter Stimmrechte.
Jede Aktie verleiht das Recht zur Stimmabgabe und Vertretung auf Hauptversammlungen. Ein doppeltes Stimmrecht wird für voll eingezahlte, vollständig bezahlte Aktien eingerichtet, die sich über einen Mindestzeitraum von zwei Jahren im Nennwertformat im Besitz desselben Aktionärs befunden haben. Die Berechnung dieser Haltefrist schließt die Dauer vor der Zulassung der Aktien zum Handel an der Euronext Paris aus. Dieses doppelte Stimmrecht erlischt automatisch, wenn die Aktie in eine Inhaberaktie umgewandelt oder übertragen wird.
Bei Kapitalerhöhungen durch die Einbringung von Rücklagen, Gewinnen oder Emissionsprämien erhalten neue, kostenlos zugeteilte Aktien automatisch das doppelte Stimmrecht, sofern die ursprünglich gehaltenen Aktien bereits für dieses Recht qualifiziert waren. Diese Bestimmung entspricht Artikel L. 22-10-46 des französischen Handelsgesetzbuches.
Zuvor hatte Aramis Group seinen erfolgreichen Börsengang an der Euronext Paris bekannt gegeben. Die regulatorischen Informationen des Unternehmens umfassen auch Einzelheiten zur Umsetzung eines Liquiditätsvertrags und zu den Vergütungspolitiken für seine Führungskräfte.