Schiedsspruch ebnet Weg für Telemedizin in Apotheken
Ab dem 1. Juli 2026 können Patienten voraussichtlich die assistierte Telemedizin in Apotheken nutzen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erwartet dies, nachdem ein Schiedsverfahren die Vergütung geregelt hat.

Ab dem 1. Juli 2026 könnten Patienten die assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erwartet dies, nachdem ein Schiedsverfahren die notwendige Vergütung festgelegt hat. Versicherte haben laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf diese Leistung.
„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke beraten zu lassen“, sagte Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV für die assistierte Telemedizin. „Der Schiedsspruch, der noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden muss, macht den Weg frei für die assistierte Telemedizin in den Apotheken.“
Ein Anwendungsfall ist das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken können Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten, sodass Patienten aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis kommunizieren können.
Der Schiedsspruch klärt die Vergütungsdetails zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. Die Vereinbarung wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und bedarf anschließend der Zustimmung der DAV-Mitgliederversammlung.