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Ardelyx sieht sich Sammelklage wegen irreführender Angaben gegenüber

Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz hat eine Sammelklage gegen Ardelyx, Inc. wegen angeblicher Verstöße gegen das US-Wertpapiergesetz eingereicht.

4. November 2026
Ardelyx sieht sich Sammelklage wegen irreführender Angaben gegenüber
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Kanzlei Schall, Brown & Schwartz hat im Namen von Investoren eine Klage gegen den Arzneimittelhersteller Ardelyx, Inc. eingeleitet. Gegenstand der Klage sind Aussagen des Unternehmens im Zeitraum vom 13. Januar 2025 bis zum 6. August 2026, die laut Klägern den Marktwert des Unternehmens durch irreführende Informationen verzerrt haben sollen.

Im Zentrum der Vorwürfe stehen Hürden bei der Kostenerstattung für die Produkte XPHOZAH und IBSRELA. Laut der Klageschrift verschwieg das Unternehmen restriktive Genehmigungsprotokolle, die den Marktzugang und die Verschreibung der Medikamente signifikant erschwerten und somit das Geschäftswachstum belasteten.

Betroffene Aktionäre haben bis zum 16. November 2026 Zeit, sich für die Rolle als Hauptkläger zu bewerben. Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium und wurde von den zuständigen Behörden noch nicht als offizielle Sammelklage zertifiziert.

Originalquelle: prnewswire.com