Ars Technica: YouTubes KI-Kennzeichnungen übersehen wesentliche KI-Kreationen
YouTube verlangt von Erstellern, fotorealistische Inhalte, die von KI generiert oder wesentlich verändert wurden, zu kennzeichnen. Die Richtlinie enthält jedoch Unklarheiten, die dazu führen, dass viele KI-Kreationen unmarkiert bleiben.

Ars Technica hat Mängel in YouTubes Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten hervorgehoben. Die Plattform schreibt vor, dass Ersteller offenlegen müssen, wenn KI verwendet wird, um fotorealistisches Material maßgeblich zu verändern oder zu generieren.
Die Richtlinie enthält jedoch Unstimmigkeiten. Sie gilt beispielsweise für „KI-generierte Musik", die möglicherweise nicht fotorealistisch ist, aber nicht für „das Reiten eines Einhorns durch eine fantastische Welt", selbst wenn solche Bilder fotorealistisch, wenn auch unplausibel, sein könnten.
YouTubes eigene Zusammenfassung besagt: „Realistische KI-Inhalte und wesentliche Änderungen erfordern eine Offenlegung, nicht-realistische oder geringfügige Bearbeitungen hingegen nicht.“ Dies lässt jedoch eine breite Palette von KI-Anwendungen unberücksichtigt, die der Offenlegungspflicht unterliegen.
Nicht gekennzeichnete Nutzungen können alles von der „Ideengenerierung“ bis zur „Produktionsassistenz“ umfassen, wie z. B. die Verwendung von KI-Werkzeugen zur Erstellung oder Verfeinerung von Video-Gliederungen, Skripten, Thumbnails, Titeln oder Infografiken. Ersteller dürfen auch ihre eigenen Stimmen für Voice-overs klonen oder KI-generierte Animationen einer Rakete in einem vollständig animierten Video verwenden. Ars Technica deutet an, dass diese Lücken dazu führen könnten, dass wesentliche KI-gesteuerte Inhalte nicht richtig identifiziert werden.