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Technologie

Künstler greift in Sony Music-Klage ein und fordert Teil eines Urteils über 21 Mio. Dollar

Der Intervenient Marc Mysterio hat eine Forderung beim Southern District of New York eingereicht und beansprucht seine Teilnahme an einem Fall, in dem Sony Music über 21 Millionen Dollar zugesprochen wurden.

22. Juli 2026
Künstler greift in Sony Music-Klage ein und fordert Teil eines Urteils über 21 Mio. Dollar
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Marcel Albert, künstlerisch bekannt als Marc Mysterio, hat beim U.S. District Court for the Southern District of New York eine umfassende Antwort eingereicht. Er macht sein Recht geltend, intervenieren zu dürfen und eine Aufwandsentschädigung im Fall Sony Music Entertainment et al. v. Rhapsody International Inc. et al. (Case No. 1:25-cv-06352-LAP) zu beanspruchen.

Mysterio argumentiert, dass namhafte Künstler wie Shakira, Aerosmith, Jennifer Lopez und Shaggy willkürlich von einem endgültigen Versäumnisurteil ausgeschlossen wurden, das am 9. Februar 2026 von Richterin Loretta A. Preska erlassen wurde. Das Urteil sprach Sony Music rund 21,2 Millionen Dollar an tatsächlichen und gesetzlichen Schadensersatz für Vertragsverletzungen gegen Rhapsody International Inc. zu.

Mysterio behauptet, dass ganze Musikkataloge von Künstlern wie Shakira und Jennifer Lopez sowie der Song "Dream On" von Aerosmith von diesem Urteil ausgenommen wurden. Er macht geltend, dass dies ihn und andere betroffene Künstler in eine ähnliche Position bringt, deren Sony Music-Aufnahmen verletzt wurden.

Das Verfahren wirft auch Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte auf, da derselbe Anwalt angeblich in verschiedenen Gerichten widersprüchliche Positionen vertritt. Mysterio hat zudem eine Überprüfung von angeblichen Sony Music-Bestechungs- und Payola-Beweisen beantragt.

Mysterio strebt die Intervention im Rechtsstreit an, beantragt eine Sicherung auf zukünftige Erträge und fordert Zugang zu allen verletzten Titeln, die nicht auf der strittigen Liste von Sony aufgeführt sind. Der Fall bleibt vor Richterin Loretta A. Preska anhängig.

Originalquelle: prnewswire.com