Assisted Telemedicine in Apotheken startet am 1. Juli
Ein Schiedsspruch legt die Vergütung für assistierte Telemedizin in Apotheken fest. Die Leistung soll ab dem 1. Juli 2026 für Patienten verfügbar sein, sofern das Bundesgesundheitsministerium zustimmt.

Berlin – Ab dem 1. Juli 2026 könnten Patienten die assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) geht davon aus, nachdem ein Schiedsverfahren die notwendige Vergütung festgelegt hat. Versicherte haben laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch darauf.
„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke beraten zu lassen“, sagte Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV. „Der Schiedsspruch, der noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden muss, macht den Weg frei. Ich bin zuversichtlich, dass die Apotheken diese Leistung ab dem 1. Juli anbieten können.“
Ein Anwendungsfall ist das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Patienten können die Videosprechstunden in den Beratungsräumen der Apotheken nutzen, um vertraulich und sicher mit einer Arztpraxis zu kommunizieren.
Die Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zum Leistungsumfang war bereits erzielt worden, doch die Vergütungsdetails mussten gerichtlich geklärt werden. Nach der mündlichen Verhandlung liegt die Vereinbarung nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und bedarf noch der Zustimmung der DAV-Mitgliederversammlung.