AstraZeneca verklagt Apotex wegen Patentverletzung bei Pulmicort Respules
AstraZeneca hat eine Klage gegen Apotex beim US-Bezirksgericht von New Jersey eingereicht, um eine Patentverletzung für Pulmicort Respules feststellen zu lassen. Der Schritt erfolgt, nachdem die FDA eine generische Version des Medikaments für Apotex zugelassen hat.

Herzogenaurach – AstraZeneca hat am 7. April 2009 eine Klage gegen Apotex, Inc. und Apotex Corp. beim U.S. District Court für den Distrikt New Jersey eingereicht. Das Unternehmen strebt eine gerichtliche Feststellung an, dass Apotex die Patente von AstraZeneca für sein Produkt Pulmicort Respules verletzt.
Die Klage wurde eingereicht, nachdem die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) am 30. März 2009 die Zulassung für Apotex erteilt hatte, eine generische Version von AstraZenecas Pulmicort Respules (Budesonid-Inhalationssuspension) zu vermarkten. AstraZenecas Klageschrift besagt, dass Apotex beabsichtigt, diese generische Version vor dem Auslaufen der relevanten AstraZeneca-Patente auf den Markt zu bringen.
Parallel zur Klage hat AstraZeneca auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Mit diesem Antrag wird beantragt, den Verkauf des generischen Produkts von Apotex zu untersagen, bis der Rechtsstreit wegen Patentverletzung abgeschlossen ist. Das Gericht hat angekündigt, mündliche Verhandlungen zu diesem Antrag am 16. April 2009 abzuhalten.
AstraZeneca äußerte sich zuversichtlich hinsichtlich der Stärke seiner geistigen Eigentumsrechte zum Schutz von Pulmicort Respules und kündigte an, diese weiterhin entschlossen zu verteidigen und durchzusetzen. Die Patente für Pulmicort Respules laufen im Jahr 2018 aus, wobei die pädiatrische Exklusivität bis 2019 verlängert wird. Im Jahr 2008 belief sich der US-Umsatz von Pulmicort auf 982 Millionen US-Dollar, wovon rund 90 Prozent auf Pulmicort Respules entfielen.