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AVM legt Bedingungen für die mediale Nutzung von Markenmaterial fest

Der Netzwerkausrüster AVM hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Bildmaterial und Marken durch Medienunternehmen aktualisiert.

1. November 2026
AVM legt Bedingungen für die mediale Nutzung von Markenmaterial fest
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Berliner Hersteller AVM hat ein verbindliches Lizenzabkommen zur Nutzung seiner Unternehmenselemente veröffentlicht. Die Regelungen richten sich an Medienunternehmen, die im Rahmen ihrer Berichterstattung auf die FRITZ!-Produktpalette von AVM Bezug nehmen.

Die Nutzungsrechte sind auf die journalistische Berichterstattung über AVM-Produkte beschränkt. Das Unternehmen stellt klare Anforderungen an die grafische Darstellung: Marken und Bildmaterial dürfen nicht verändert werden und müssen den bereitgestellten Designvorgaben entsprechen. Zudem ist es untersagt, durch die Nutzung den Eindruck einer geschäftlichen Zugehörigkeit oder offiziellen Autorisierung durch AVM zu erwecken.

Haftungsrechtlich schließt AVM im Rahmen der kostenlosen Überlassung weitgehend Ansprüche aus. Nutzer verpflichten sich zudem, das Unternehmen von Forderungen Dritter freizustellen, sofern diese aus einer missbräuchlichen Verwendung des Materials resultieren. Das Abkommen gilt jeweils für ein Jahr ab dem ersten Zugriff auf die Daten.

Originalquelle: about.fritz.com