Badger Meter wegen angeblich irreführender Aussagen mit Sammelklage konfrontiert
Die Anwaltskanzlei Robbins LLP hat eine Sammelklage gegen Badger Meter, Inc. (BMI) eingereicht. Investoren, die zwischen April 2024 und April 2026 Aktien kauften, werfen dem Unternehmen vor, eine nachlassende Nachfrage verschwiegen zu haben.

Gegen Badger Meter, Inc. (NYSE: BMI) wurde eine Sammelklage von Investoren eingereicht, die dem Unternehmen vorwerfen, Aktionäre über seine finanzielle Leistung und Nachfragetrends in die Irre geführt zu haben. Die Klage wurde von der Anwaltskanzlei Robbins LLP eingereicht.
Die Klage richtet sich an Investoren, die zwischen dem 18. April 2024 und dem 16. April 2026 Badger Meter-Aktien kauften oder erwarben. Die Kläger behaupten, das Unternehmen habe eine nachlassende Nachfrage und sich verschlechternde Auftragstrends verschwiegen, während es öffentlich erklärte, die starken Finanzergebnisse spiegelten positive Branchentrends und solide Ausführung wider. Die Anschuldigungen deuten darauf hin, dass die Ergebnisse von Badger Meter künstlich durch das Vorziehen von Kundenaufträgen gesteigert wurden.
Die Wahrheit kam angeblich ab Juli 2025 durch eine Reihe enttäuschender Quartalsberichte ans Licht, die bis April 2026 andauerten. Der Bericht des Unternehmens für das erste Quartal 2026, der am 17. April 2026 veröffentlicht wurde, zeigte einen Umsatzrückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr sowie einen erheblichen Rückgang des Betriebsergebnisses und des Gewinns pro Aktie. Nach dieser Ankündigung fiel der Aktienkurs von Badger Meter um mehr als 24 %.
Robbins LLP fordert nun Investoren auf, die Geld verloren haben, sich zu melden. Aktionäre, die als Hauptkläger fungieren möchten, müssen ihren Antrag bis zum 3. August 2026 beim Gericht einreichen. Die Vertretung erfolgt auf Basis einer Erfolgsbeteiligung, was bedeutet, dass Klienten möglicherweise keine Vorabgebühren oder -kosten zahlen müssen.