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Technologie

Badger Meter wegen Verstößen gegen Wertpapiergesetze verklagt

Die Anwaltskanzlei DJS Law Group hat Investoren an eine Sammelklage gegen Badger Meter, Inc. erinnert. Die Klage bezieht sich auf den Zeitraum vom 18. April 2024 bis 16. April 2026 und wirft dem Unternehmen Verstöße gegen Wertpapiergesetze vor.

13. Juli 2026
Badger Meter wegen Verstößen gegen Wertpapiergesetze verklagt
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die DJS Law Group hat Investoren an eine Sammelklage gegen Badger Meter, Inc. (NYSE: BMI) wegen angeblicher Verstöße gegen US-Wertpapiergesetze erinnert. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen die Paragraphen 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act von 1934 sowie die Regel 10b-5 verstoßen zu haben.

Die Klage richtet sich an Aktionäre, die Aktien von Badger Meter im Zeitraum vom 18. April 2024 bis zum 16. April 2026 erworben haben. Die Kanzlei fordert betroffene Aktionäre auf, sich für eine mögliche Benennung als Hauptkläger zu melden. Eine Benennung als Hauptkläger ist jedoch keine Voraussetzung für eine Beteiligung an einer möglichen Entschädigung.

Gemäß der Klageschrift soll Badger Meter falsche und irreführende Angaben gegenüber dem Markt gemacht haben. Das Unternehmen führte seine finanzielle Leistung öffentlich auf "säkulare Wachstumstreiber" und "solide operative Umsetzung" zurück. Die Klage behauptet, dass die Leistung des Unternehmens in Wirklichkeit künstlich durch das Vorziehen von Kundenaufträgen gesteigert wurde. Diese angeblichen Handlungen, so argumentiert DJS Law Group, machten die öffentlichen Erklärungen von Badger Meter während des gesamten Klagezeitraums materiell falsch und irreführend.

Investoren, die durch den Kauf von Badger Meter-Aktien im betroffenen Zeitraum Verluste erlitten haben, werden aufgefordert, sich an DJS Law Group zu wenden, um sich über die Teilnahme an der Klage zu informieren. Die Frist für die Suche nach einer Hauptklägerrolle ist der 3. August 2026. DJS Law Group konzentriert sich auf Sammelklagen im Wertpapierrecht und Streitigkeiten über Unternehmensführung.

Originalquelle: prnewswire.com