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Bank of America sieht sich Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs gegenüber

Investoren haben bis zum 15. Dezember Zeit, sich als Hauptkläger in einem Verfahren gegen die Bank of America zu melden, das Mängel bei der Geldwäscheprävention thematisiert.

5. November 2026
Bank of America sieht sich Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs gegenüber

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen die Bank of America Corporation eingereicht. Betroffen sind Anleger, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 13. Oktober 2026 Stammaktien erworben haben. Der Vorwurf lautet, die Bank habe systematische Mängel in ihrem Programm zur Geldwäschebekämpfung (BSA/AML) und bei der Einhaltung von Sanktionen verschwiegen.

Die Klageschrift argumentiert, dass die Tochtergesellschaft Bank of America, N.A. trotz einer Anordnung aus dem Jahr 2024 nicht in der Lage war, Transaktionen in Billionenhöhe korrekt zu überwachen und verdächtige Aktivitäten ordnungsgemäß zu melden. Laut den Klägern führte dies zu unvorhersehbaren finanziellen Belastungen und Risiken durch mögliche Strafzahlungen.

Interessierte Anleger müssen ihre Bewerbung als Hauptkläger bis zum 15. Dezember 2026 beim zuständigen Gericht einreichen. Da die Sammelklage bislang gerichtlich nicht zertifiziert wurde, besteht für die betroffenen Investoren keine automatische anwaltliche Vertretung.

Originalquelle: prnewswire.com