BDC erläutert Arbeitgeberpflichten bei Lohnabzügen
Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Verpflichtungen von Arbeitgebern in Bezug auf Lohnabzüge darlegt. Die Anleitung behandelt gesetzliche Abzüge und deren Abführung an die Behörden.

Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen Leitfaden zur Verdeutlichung der Arbeitgeberpflichten bei Lohnabzügen herausgegeben. Die Publikation soll die Rolle des Arbeitgebers bei der Einbehaltung und Abführung gesetzlicher Abzüge vom Gehalt der Mitarbeiter zu jeder Lohnzahlungsperiode darlegen.
Gemäß dem Leitfaden sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zum Canada Pension Plan (CPP), Prämien für die Arbeitslosenversicherung (EI) sowie Bundes- und Provinz-Einkommensteuern vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten. Zusätzlich zu diesen Abzügen müssen Arbeitgeber ihren Anteil an den CPP- und EI-Beiträgen an die zuständigen Behörden, wie die Canada Revenue Agency (CRA), abführen.
Die spezifischen Abzugshöhen können je nach Provinz oder Territorium variieren, insbesondere bei der Einkommensteuer. Quebec operiert mit eigenen Systemen, einschließlich des Quebec Pension Plan (QPP) und des Quebec Parental Insurance Plan (QPIP), an die sich Arbeitgeber halten müssen. Die Provinz-Einkommensteuer für Quebec wird an Revenu Québec abgeführt, und der EI-Prämiensatz ist in der Provinz niedriger.
BDC betont, dass die durch Lohnabzüge eingenommenen Gelder Staatseigentum sind und getrennt vom Betriebskapital eines Unternehmens aufbewahrt werden müssen. Die rechtzeitige Abführung dieser eingenommenen Beträge ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, wobei die Abführungspläne je nach Größe und Art des Unternehmens variieren.
Neue Arbeitgeber müssen zuerst ein Lohnbuchhaltungskonto (payroll program account) bei der CRA eröffnen und die Sozialversicherungsnummern der Mitarbeiter sowie ausgefüllte Steuerformulare einholen. Am Jahresende muss eine Zusammenfassung aller Mitarbeiterverdienste und Abzüge eingereicht werden, und T4- oder T4A-Belege müssen den Mitarbeitern und der CRA bis Ende Februar des Folgejahres vorgelegt werden.