BDC: Leitfaden für Finanzprognosen für neue Unternehmen
Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, wie neue Unternehmen Finanzprognosen erstellen können. Die Anleitung umfasst sechs Schritte von der Erstellung bis zur Überwachung.

Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht, der neuen Unternehmen bei der Erstellung von Finanzprognosen hilft. Die Richtlinien geben Jungunternehmern Ratschläge zur Schätzung von Ausgaben und Umsätzen, zur Erstellung von Cashflow-Prognosen und zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs.
Die BDC betont, dass Finanzprognosen ein wesentlicher Bestandteil eines Geschäftsplans sind. Sie zeigen Banken und Investoren die Rückzahlungsfähigkeit eines Unternehmens und sein zukünftiges Wachstumspotenzial. Mithilfe von Prognosen kann ein Unternehmen auch potenzielle Finanzierungsbedürfnisse erkennen, die Preisgestaltung optimieren und größere Anschaffungen planen.
Die Anleitung umfasst sechs Schritte. Im ersten Schritt geht es darum, alle Ausgaben für die Gründung und den laufenden Betrieb des Unternehmens aufzulisten und eine realistische Umsatzprognose zu erstellen. Im zweiten Schritt werden diese Informationen in eine Cashflow-Prognose eingegeben, aus der wiederum Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzprognosen erstellt werden können.
Im dritten Schritt wird der Finanzierungsbedarf des Unternehmens anhand der Prognosen ermittelt. Der vierte Schritt konzentriert sich auf die Verwendung der Prognosen zur Analyse der Auswirkungen verschiedener Strategien, einschließlich optimistischer und pessimistischer Szenarien. Der fünfte Schritt rät zur Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse und zur Aufrechterhaltung ausreichender Barreserven.
Der letzte, sechste Schritt, unterstreicht die Bedeutung des regelmäßigen Vergleichs von tatsächlichen Ergebnissen und Prognosen während des Betriebs des Unternehmens. Dies ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Abweichungen und die rechtzeitige Vornahme notwendiger Änderungen.