BDC veröffentlicht Leitfaden zu steuerlich absetzbaren Geschäftsausgaben
Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen bei der Identifizierung abzugsfähiger Geschäftsausgaben unterstützt. Die Veröffentlichung betont, dass Ausgaben zur Erzielung von Geschäftseinkünften anfallen und angemessen sein müssen.

Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat einen Leitfaden herausgegeben, der Unternehmen helfen soll, steuerlich abzugsfähige Ausgaben zu identifizieren. Die Publikation zielt darauf ab, die Kriterien für abzugsfähige Kosten bei der Steuererklärung zu verdeutlichen und hebt die Anforderungen der Canada Revenue Agency (CRA) hervor.
Gemäß dem BDC-Leitfaden sind grundsätzlich alle Ausgaben abzugsfähig, die zur Gründung und Aufrechterhaltung eines Unternehmens anfallen. Die CRA listet gängige Geschäftsausgaben auf, doch entscheidend ist, dass die Ausgaben direkt mit der Erzielung von Geschäftseinkünften zusammenhängen und unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
"Wichtig ist, dass die Ausgaben zur Erzielung von Geschäftseinkünften anfallen und unter den gegebenen Umständen angemessen sind", erklärte Chantal Trépanier vom Liaison Officer Service der CRA. Sie betonte auch die Notwendigkeit, Originalrechnungen als Nachweis für alle geltend gemachten Ausgaben aufzubewahren.
Der Leitfaden behandelt verschiedene Kategorien von Geschäftsausgaben, darunter Gründungskosten, Materialkosten, Geschäftssteuern, Gebühren, Lizenzen, Mitgliedsbeiträge und Büromaterial. Er unterscheidet zwischen abzugsfähigen Betriebskosten und Anlagegütern wie Schreibtischen oder Taschenrechnern, die steuerlich anders behandelt werden.
BDC weist darauf hin, dass persönliche Ausgaben nicht als Geschäftsausgaben abzugsfähig sind. Der Leitfaden enthält auch wichtige Informationen zu Steuerfristen: Einzelpersonen müssen ihre Steuererklärung in der Regel bis zum 30. April einreichen, während Selbstständige bis zum 15. Juni Zeit haben. Unternehmen können ihr Geschäftsjahresende frei wählen, wobei die Steuererklärung sechs Monate nach dessen Ende fällig ist.