📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

BDO analysiert Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026

Die BDO AG hat eine Analyse des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2026 des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Der Entwurf beinhaltet wesentliche Änderungen bei der Immobilienbesteuerung, Quellensteuer und Regelungen für Organschaften.

16. Juni 2026
BDO analysiert Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine detaillierte Analyse des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2026 des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Die Übersicht beleuchtet die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Steuerzahler in Deutschland haben werden.

Ein zentraler Punkt ist die geplante gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück. Der neue § 6f des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude rechtlich festlegen, falls eine vertragliche Aufteilung fehlt oder steuerlich nicht anerkannt wird. Dies soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass die Aufteilung den Marktwerten entspricht.

Darüber hinaus wird die Frist für eine begünstigte dauernde Arbeitsstätte im Inland von 48 auf 24 Monate verkürzt, beginnend ab dem 1. Januar 2027. Für Auslandseinsätze bleibt die 48-Monats-Frist bestehen. Die Verfahren zur Lohnsteuer-Anmeldung werden vereinfacht, sodass korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden können.

Auch bei der Quellensteuerbefreiung sind signifikante Vereinfachungen vorgesehen. Die Freigrenze wird von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dies erweitert den Kreis derjenigen, die von vereinfachten, antragsfreien (Teil-)Befreiungen profitieren können. Um Gestaltungen durch nichtansässige Anteilseigner zu unterbinden, werden Anpassungen im Erstattungsverfahren eingeführt.

Die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft werden grundlegend neu gefasst. Die neuen Vorschriften stellen klar, dass auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können, wenn die Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Um sogenannte "nicht erkannte Organschaften" zu verhindern, bei denen Unternehmen unwissentlich Teil einer Organschaft sind, sollen die Optionen und Rechtsfolgen einer Organschaft künftig klarer geregelt werden.

Originalquelle: bdo.de