BDO analysiert handelsrechtliche Folgen des „Wachstumsbooster-Gesetzes“
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die handelsrechtlichen Auswirkungen des neuen „Wachstumsbooster-Gesetzes“ veröffentlicht, das steuerliche Anreize und Anpassungen der Körperschaftsteuer vorsieht.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine detaillierte Analyse zu den handelsrechtlichen Auswirkungen des am 19. Juli 2025 in Kraft getretenen „Wachstumsbooster-Gesetzes“ veröffentlicht. Das Gesetz führt wesentliche steuerliche Änderungen ein, die auch die handelsrechtliche Rechnungslegung betreffen.
Kernpunkte der Analyse sind die degressive Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Diese erlaubt eine Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr bzw. das Dreifache der linearen Rate. Des Weiteren sieht das Gesetz eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent vor, die ab dem Veranlagungszeitraum 2028 bis 2032 erfolgen soll.
BDO weist darauf hin, dass die steuerliche Möglichkeit zur degressiven Abschreibung nicht automatisch handelsrechtlich anzuwenden ist. Unternehmen müssen prüfen, ob diese Methode dem tatsächlichen Wertverzehr des Vermögensgegenstands entspricht. Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, wenn er zu einer besseren Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt, jedoch sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit zu beachten.
Die Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes hat zudem Auswirkungen auf die Bewertung latenter Steuern. Ab dem 12. Juli 2025 sind bei der Ermittlung latenter Steuern die neuen, niedrigeren Steuersätze zu berücksichtigen, insbesondere für solche temporären Differenzen, die voraussichtlich nicht bis 2027 abgebaut werden. BDO empfiehlt Unternehmen, ihre Rechnungslegungs- und Steuerstrategien entsprechend anzupassen.