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BDO: Analyse der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Reform zielt darauf ab, das bisherige "Riester-System" durch attraktivere und individuellere Anlageprodukte zu ersetzen.

27. Juni 2026
BDO: Analyse der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen am 1. Dezember 2025 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge analysiert. Das „Altersvorsorgereformgesetz“ ist eine überarbeitete Fassung des im September 2024 vorgestellten Entwurfs und greift insbesondere die Vorschläge einer Fokusgruppe von Politikern, Finanzexperten und Verbraucherschützern auf.

Hintergrund der Reform ist der seit 2018 rückläufige Vertragbestand bei der staatlich geförderten „Riester-Rente“, dessen Attraktivität BDO zufolge durch hohe Vertragskosten und Komplexität gelitten hat. Die neue Regelung sieht eine Förderung der privaten Altersvorsorge durch abgewandelte, renditeorientierte Produkte vor. Unterschiedliche Finanzprodukte wie Fonds, ETFs und Einzelaktien sollen als individuellere Anlageoptionen stärker in den Vordergrund treten, um Ertragschancen am Kapitalmarkt zu nutzen.

Künftig soll es zwei Varianten staatlich geförderter Anlageformen geben: Eine zertifizierte Altersvorsorge mit einem Sparbeitrag ohne Garantie des eingezahlten Kapitals soll höhere Ertragsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Risikobereitschaft schaffen. Die Kosten für dieses Produkt werden auf maximal 1,5 % begrenzt. Für sicherheitsorientierte Anleger werden Produkte mit einer Kapitalgarantie von 80 % oder 100 % zu Beginn der Auszahlungsphase angeboten. Der Fokus liegt insgesamt auf der Altersvorsorge, während der Schutz vor Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit künftig nicht mehr gefördert wird. Die Hinterbliebenenversorgung wird auf eine optionale Rentengarantiezeit beschränkt. Zuschüsse für die wohnungswirtschaftliche Nutzung im Rahmen der Altersvorsorge bleiben jedoch erhalten.

Die Attraktivität der privaten Altersvorsorge soll auch durch höhere Flexibilität gesteigert werden. In der Ansparphase wird der Wechsel des Anbieters durch verbesserte Vergleichbarkeit der Altersvorsorgeverträge erleichtert. Die Anschaffungskosten der Altersvorsorgeverträge werden über die Laufzeit verteilt, und nach fünf Jahren soll ein Anbieterwechsel ohne Übertragungskosten des Voranbieters möglich sein. Auch die Vermögensentnahme zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird vereinfacht, muss aber nicht mehr von allen Anbietern vorgehalten werden. In der Auszahlungsphase können Altersvorsorgeverträge künftig neben einer lebenslangen Rentenzahlung auch Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr vorsehen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das Mindestalter für den Beginn von Auszahlungen auf 65 Jahre angehoben.

Die steuerlichen Anreize bleiben bestehen: Beiträge sind in der Sparphase steuerfrei und werden in der Auszahlungsphase nachversteuert. Ein einheitlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr ist vorgesehen. Die Zulagenberechnung wird angepasst, mit einem Grundzulagenanspruch von 0,30 Euro pro Euro des Eigenbeitrags bis 1.200 Euro und 0,20 Euro für Beträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro, was eine maximale staatliche Zulage von 480 Euro ermöglicht. Zusätzlich können Kinderzulagen bis zu 300 Euro pro Kind gewährt werden, die bis zu 1.200 Euro des Eigenbeitrags bezuschussen. Ehepartner, die indirekt zulagenberechtigt sind, erhalten eine Grundzulage von bis zu 175 Euro.

Originalquelle: bdo.de