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BDO analysiert Jahressteuergesetz 2026

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 analysiert. Das Gesetz enthält Regelungen zur Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke, Verfahrenserleichterungen bei der Quellensteuer und eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft.

9. Oktober 2026
BDO analysiert Jahressteuergesetz 2026

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 einer detaillierten Analyse unterzogen. Der Entwurf, der bereits am 12. August 2026 veröffentlicht wurde, beinhaltet wesentliche Änderungen in verschiedenen steuerlichen Bereichen.

Zu den zentralen Punkten zählt die geplante gesetzliche Klarstellung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. Künftig soll bei fehlender oder nicht anerkennungsfähiger vertraglicher Aufteilung eine Verteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf Grund und Boden sowie Gebäude erfolgen, orientiert an der Rechtsprechung und Wertermittlungsgrundsätzen. Dies soll insbesondere die Ermittlung negativer Gebäudewerte verhindern.

Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung der Frist für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte im Inland vor. Die Dauer der Zuordnung wird von 48 auf 24 Monate reduziert, während sie für das Ausland bei 48 Monaten bleibt. Diese Neuregelung soll für Zuordnungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 festgelegt werden.

Darüber hinaus werden Verfahrenserleichterungen bei der Quellensteuerentlastung sowie eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft vorgeschlagen. Auch Anpassungen des Zinssatzes für die Nachversteuerung werden thematisiert. BDO stellt die im Regierungsentwurf geplanten Maßnahmen sowie die durch den Bundesrat und die Bundesregierung diskutierten Vorschläge dar.

Originalquelle: bdo.de