BDO analysiert geplantes Einkommensteuerreformgesetz 2027
Die BDO AG hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einkommensteuerreform 2027 analysiert, der Anpassungen bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Steuertarifen vorsieht.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den von der Bundesregierung am 28. September 2026 in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 analysiert.
Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vor. Zudem sind Erhöhungen beim Kindergeld und Anpassungen der Einkommensteuertarife geplant. BDO stellt fest, dass sich gegenüber dem bekannten Referentenentwurf keine Änderungen ergeben haben.
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro ab 2027. Für Nachtarbeit bleibt der Betrag bei 50 Euro. BDO weist darauf hin, dass diese Uneinheitlichkeit zusätzliche Abgrenzungs- und Administrationsanforderungen mit sich bringen könnte.
Der Gesetzentwurf verschärft zudem die Besteuerung für höhere Einkommen. Die 45%-Grenze soll bereits ab einem geringeren Einkommen greifen, und ein neuer Spitzensteuersatz von 47% ist für Einkommen ab 280.000 Euro vorgesehen. Gleichzeitig steigt der pauschale Steuersatz für sogenannte Minijobs von 2% auf 5%, was nach Einschätzung von BDO die Kosten für Arbeitgeber erhöht.
Die Analyse von BDO umfasst auch die geplante Senkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sowie eine Neuregelung zur gewerbesteuerlichen Zerlegung für Rechenzentren, die stärker auf deren Stromanschlussleistung abzielt.