BDO erläutert neue Steuerregelungen für Photovoltaikanlagen
Das Jahressteuergesetz 2022 und aktuelle BMF-Schreiben vereinfachen die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für PV-Anlagen in Deutschland.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die neuen steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Deutschland zusammengefasst. Diese Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2022 und ergänzende BMF-Schreiben eingeführt wurden, zielen darauf ab, die Energiewende zu unterstützen und die steuerlichen Pflichten für Betreiber von PV-Anlagen zu vereinfachen.
Wesentliche Neuerung ist eine Einkommensteuerbefreiung, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt. Sie betrifft Einkünfte aus dem Betrieb bestimmter PV-Anlagen und befreit von der Gewinnermittlungspflicht sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die Eigenversorgung. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen.
Die Steuerbefreiung greift für Anlagen auf Einfamilienhäusern (inklusive Nebengebäuden) mit bis zu 30 kWp installierter Bruttoleistung. Bei anderen Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten oder Gewerbeeinheiten liegt die Grenze bei 15 kWp pro Einheit. Die Gesamtanlagengröße pro Steuerpflichtigem oder Gesamthand ist auf 100 kWp begrenzt.
BDO hebt hervor, dass die Befreiung verschiedene Einkunftsarten umfasst, darunter Einspeisevergütungen, Stromlieferungen an Dritte (z.B. Mieter) und das Aufladen von Elektrofahrzeugen. Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit diesen begünstigten Anlagen stehen, sind jedoch gemäß § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Die neuen Regelungen sollen die Nutzung von Solarenergie in Deutschland weiter fördern.