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BDO: Neues BMF-Schreiben konkretisiert E-Rechnungs-Anforderungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein drittes Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht und gibt damit weitere Klarstellungen für Unternehmen heraus. Im Fokus stehen die Anforderungen an den Dateninhalt und die praktische Umsetzung.

18. Oktober 2026
BDO: Neues BMF-Schreiben konkretisiert E-Rechnungs-Anforderungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2026 sein drittes Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung fester Bestandteil des deutschen Umsatzsteuerrechts und verlangt von Unternehmen die Übermittlung strukturierter Daten. Dieses neue Schreiben ergänzt die bereits 2024 und 2025 herausgegebenen Verwaltungsanweisungen.

Das Schreiben adressiert praxisrelevante Fragen zu Leistungsbeschreibungen, Anzahlungs- und Endrechnungen, Bauleistungen, Rabatten, Rechnungsberichtigungen sowie technischen Validierungsfehlern. Das BMF nimmt zudem Stellung zu möglichen Sanktionen. Für Unternehmen wird verdeutlicht, dass nicht allein das korrekte Format entscheidend ist, sondern die Qualität der strukturierten Rechnungsdaten.

Das BMF konkretisiert die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung. Im strukturierten Teil der E-Rechnung müssen die Art, der Umfang und der Inhalt der Leistung sowie gegebenenfalls der Leistungsort eindeutig dargestellt werden, um die steuerliche Behandlung prüfen zu können. Detaillierte Informationen müssen nicht zwingend strukturiert übermittelt werden; ergänzende Angaben können als Anhang beigefügt werden.

Das Ministerium hat Erleichterungen für bestimmte Sachverhalte eingeführt. Bei Anzahlungsrechnungen gibt es eine verlängerte Frist für die technische Umsetzung. Vereinfachte technische Lösungen für die Erfassung von Teilentgelten werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2030 akzeptiert. Unternehmen sollten diese Übergangsfrist nutzen, um ihre Rechnungs- und ERP-Prozesse an die strukturierten Anforderungen anzupassen.

Originalquelle: bdo.de