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BDO: Neue Meldepflichten für Krypto-Assets ab 2026

Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) müssen ab dem 1. Januar 2026 steuerlich relevante Kunden- und Transaktionsdaten gemäß der DAC8-Richtlinie an Finanzbehörden melden.

7. Juni 2026
BDO: Neue Meldepflichten für Krypto-Assets ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) umfassende, steuerrelevante Kunden- und Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden melden. Dies ist eine Folge der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 durch das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG).

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Steuertransparenz im Bereich digitaler Vermögenswerte zu erhöhen und den automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu standardisieren. DAC8 erweitert den bestehenden Common Reporting Standard (CRS) und orientiert sich am Crypto Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.

Betroffen sind alle CASPs, die Dienstleistungen wie die Verwahrung, den Betrieb von Handelsplattformen, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiatgeld oder andere Krypto-Assets, die Ausführung von Transaktionen, Transferdienstleistungen, die Platzierung oder die Beratung bezüglich Krypto-Assets anbieten.

Die meldepflichtigen Daten umfassen neben persönlichen und steuerlichen Identifikationsdaten auch detaillierte Transaktionsinformationen. Diese müssen jährlich an die nationalen Meldeportale der Steuerbehörden übermittelt und dann innerhalb der EU ausgetauscht werden.

Originalquelle: bdo.de