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BDO: Neuerungen bei Fristen und Mengenschwellen für EWKFondsG

Das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat neue Fristen und Mengenschwellen erhalten. Diese Anpassungen erfolgen im Einklang mit EU-weiten Zielen zur Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung von Plastikmüll.

15. Juni 2026
BDO: Neuerungen bei Fristen und Mengenschwellen für EWKFondsG

Die BDO AG hat auf Aktualisierungen im Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hingewiesen, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Aufgrund technischer Verzögerungen beim Meldeportal „DIVID“ wurden die Fristen für die Meldung der in den Verkehr gebrachten Mengen verlängert. Dies betrifft sowohl die Leistungsberichte als auch die quantitativen Meldungen von Herstellern.

Das EWKFondsG ist Teil der europäischen Bemühungen, eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren und die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffprodukte zu verringern. Es setzt EU-Richtlinien um und wird durch die kommende Verpackungsverordnung (PPWR) ergänzt.

Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat nun Prüfungsleitlinien veröffentlicht, die für Hersteller gelten, die mindestens 100 kg an bepreisten Einwegkunststoffprodukten (bezogen auf das Referenzjahr 2025) auf den Markt gebracht haben. Ausgenommen sind unter anderem pfandpflichtige Getränkverpackungen.

Zudem hat das UBA eine Mengenschwelle von 500 Gramm für bestimmte Produktkategorien wie Tüten und Lebensmittelbehälter eingeführt. Verpackungen, die diese Grenze überschreiten, fallen nicht mehr unter das Gesetz. Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und sich auf die typischen, umweltrelevanten Einwegverpackungen konzentrieren.

Originalquelle: bdo.de