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BDO: Neue Vorschriften verschärfen Anforderungen an Umweltwerbung

Die neue EU-Richtlinie EmpCo und die deutsche UWG-Novelle stellen ab Herbst 2026 höhere Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen von Unternehmen.

26. Juli 2026
BDO: Neue Vorschriften verschärfen Anforderungen an Umweltwerbung

Die europäische Empowering Consumers-Richtlinie (EU-RL 2024/825), kurz EmpCo, und die Novelle des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen ab dem 27. September 2026 strengere Regeln für umweltbezogene Werbeaussagen ein. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an EU-Verbraucher vermarkten und dabei Nachhaltigkeitsangaben machen, müssen die neuen Vorgaben beachten.

Die EmpCo-Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und schafft europaweit einheitliche Definitionen für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und anerkannte hervorragende Umweltleistungen. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch eine Änderung des UWG, die spezifische Tatbestände für irreführende Umweltwerbung auf die sogenannte Schwarze Liste setzt.

Kernelement der Neuregelungen ist die Belegpflicht für allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“. Diese sind künftig nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch EU-Umweltzeichen oder ISO 14024. Aussagen zur Klimaneutralität von Produkten, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruhen, werden untersagt. Eigene Siegel für Nachhaltigkeit sind nur noch erlaubt, wenn sie staatlich anerkannt oder von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden.

Die neuen Regeln gelten für alle Unternehmen ohne Übergangsfristen für laufende Kampagnen oder bestehende Verpackungen. Verstöße können zivilrechtlich durch Abmahnungen und Klagen geahndet werden. Bei grenzüberschreitenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

BDO empfiehlt Unternehmen, umgehend alle umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen zu inventarisieren und auf Konformität mit den neuen Regelungen zu prüfen. Dies beinhaltet die Beschaffung von Nachweisen und die Anpassung von Marketingmaterialien sowie Siegeln. Zukünftige Umweltleistungen betreffende Aussagen erfordern zudem detaillierte, öffentlich einsehbare Umsetzungspläne.

Originalquelle: bdo.de