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Professionelle Dienstleistungen

BDO zu Instrumenten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Verrechnungspreisen

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert über die Nutzung von Verständigungsverfahren und Vorabverständigungsverfahren zur Absicherung grenzüberschreitender Verrechnungspreissysteme.

1. November 2026
BDO zu Instrumenten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Verrechnungspreisen

Korrekturen bei Verrechnungspreisen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen häufig zu einer Doppelbesteuerung, wenn Gewinne sowohl im Inland als auch im Ausland besteuert werden. Zur Beseitigung solcher Belastungen bietet die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Überblick über die verfügbaren Verfahrensinstrumente.

Das Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure, MAP) ermöglicht die Konsultation zwischen den zuständigen Steuerbehörden zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. Ergänzend dazu bietet die EU-Streitbeilegungsrichtlinie innerhalb der Europäischen Union einen festen rechtlichen Rahmen, der bei ausbleibender Einigung der Behörden ein verpflichtendes Schiedsverfahren vorsieht. Dies bietet Steuerpflichtigen eine zeitlich strukturierte Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren.

Eine weitere Option ist das Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, APA). Dabei vereinbaren Steuerpflichtige mit den Finanzbehörden verbindliche Kriterien für die Bestimmung von Verrechnungspreisen über einen festgelegten Zeitraum. Trotz des administrativen Aufwands und einer Laufzeit von mehreren Jahren bietet ein solches Abkommen Unternehmen Planungssicherheit und schützt vor nachträglichen Anpassungen durch die Betriebsprüfung.

Originalquelle: bdo.de