📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

BDO: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Solvency-II-Reform veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungen vorgelegt. Die nationalen Regelungen, die bis Januar 2027 gelten sollen, umfassen die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien und stärken die Aufsicht über den Versicherungssektor.

10. Juni 2026
BDO: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Solvency-II-Reform veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Februar 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Sanierung, Abwicklung und Änderung der Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VSAAG) veröffentlicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen zwei europäische Richtlinien in deutsches Recht überführt werden: die Richtlinie (EU) 2025/2 zur Änderung der Solvency-II-Richtlinie und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD).

Die neuen Regelungen sollen ab dem 30. Januar 2027 gelten und führen zu signifikanten strukturellen Anpassungen im deutschen Versicherungsaufsichtsrecht. Insbesondere größere Versicherungsgruppen und international agierende Versicherer werden durch die Neuregelungen stärker in den Fokus der Aufsicht rücken.

Die Reform verfolgt vier zentrale Ziele: die Stärkung der Finanzstabilität durch präventive Instrumente und neue Abwicklungsmechanismen, die Weiterentwicklung der Gruppenaufsicht entsprechend der tatsächlichen wirtschaftlichen Steuerung, die stärkere Berücksichtigung von Proportionalität und Risikoorientierung bei den regulatorischen Anforderungen sowie die Integration von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken in die Aufsichtspraxis.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Umsetzung der IRRD, die erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Versicherern festlegt. Ziel ist es, im Krisenfall eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung zu ermöglichen und dabei Versicherungsnehmer sowie die Finanzstabilität zu schützen. In Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig auch als Abwicklungsbehörde fungieren.

Darüber hinaus werden die Regeln für die Gruppenaufsicht angepasst, wobei der Gruppenbegriff stärker an der wirtschaftlichen Steuerung ausgerichtet wird. Dies kann auch Faktoren wie zentrale Koordination oder wirtschaftliche Abhängigkeiten einschließen, um komplexe Strukturen angemessen zu erfassen. Die Reform betont auch das Proportionalitätsprinzip, wonach kleinere und weniger komplexe Unternehmen von vereinfachten Anforderungen profitieren können. Zudem werden die Analyse und Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken für Versicherungsunternehmen gestärkt.

Originalquelle: bdo.de