BDO: Finanzbranche im Fokus – Regulatorische Updates für Q2 2026
Der Financial Services Q2/2026 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO beleuchtet zentrale regulatorische Entwicklungen und Trends im Finanzsektor, insbesondere im Bereich Sustainable Finance und ESG-Reporting.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat ihren Bericht „Financial Services Q2/2026“ veröffentlicht, der die wichtigsten regulatorischen Änderungen und Trends im Finanzsektor zusammenfasst. Ein Schwerpunktthema ist „Sustainable Finance“ und dessen Auswirkungen auf Banken und Unternehmen.
Der Bericht hebt hervor, dass der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Bankenrichtlinien und zur Entlastung von Bürokratie („BRUBEG“) verabschiedet hat, das größtenteils zum 1. April 2026 in Kraft trat. Dieses Gesetz setzt die europäische Capital Requirements Directive VI in nationales Recht um und intensiviert das ESG-Risikomanagement. Zudem wird eine neunte Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ für die zweite Jahreshälfte 2026 zur Konsultation erwartet, was die nationalen regulatorischen Rahmenbedingungen weiter stärkt.
Die Anforderungen an ESG-Offenlegungen werden verschärft. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Jahr 2025 einen Entwurf der überarbeiteten ITS zu Art. 449a CRR für die Säule III ESG-Offenlegung veröffentlicht. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs wird für Ende 2026 oder 2027 erwartet. Das Konsultationspapier der EBA (EBA/CP/2026/07) vom April 2026 zeigt zudem weitere Schritte zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Bankenaufsicht auf.
Die Berechnung von CO2-Emissionen, sowohl auf Unternehmens- (Corporate Carbon Footprint, CCF) als auch auf Produktebene (Product Carbon Footprint, PCF), gewinnt zunehmend an Bedeutung. BDO betont deren Rolle für Dekarbonisierungsstrategien, Berichterstattung und Produktentwicklung. Das Unternehmen hat zudem eine Partnerschaft mit PCAF geschlossen, um die Berechnung finanzierter Treibhausgasemissionen zu standardisieren.
Der Bericht thematisiert auch den Vorschlag für die „Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) 2.0“, den die EU-Kommission im November 2025 veröffentlichte. Ziel ist eine Vereinfachung der bestehenden, als komplex wahrgenommenen Offenlegungsregeln. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist zudem offiziell im EU-Amtsblatt in Kraft getreten, und die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung. Dies führt dazu, dass auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig werden.