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BDO: Steuerliche Herausforderungen bei der Auswanderung von Familienunternehmen

Deutsche Familienunternehmen und ihre Inhaber internationalisieren sich zunehmend und verlagern ihren Wohnsitz ins Ausland. Dies kann Steuervorteile bieten, birgt aber auch komplexe steuerliche Herausforderungen.

18. Juni 2026
BDO: Steuerliche Herausforderungen bei der Auswanderung von Familienunternehmen

Deutsche Familienunternehmen und ihre Gesellschafter sind zunehmend global erfolgreich und international ausgerichtet. Die Gesellschafter entscheiden sich häufig für eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, sei es wegen eines Auslandsstudiums, wirtschaftlicher Vorteile oder eines angenehmeren Klimas. Beliebte Ziele sind unter anderem Italien, Spanien, Portugal und die Schweiz.

Während die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland erhebliche Steuervorteile bieten kann, bringt sie auch komplexe steuerliche Herausforderungen mit sich. Das deutsche Steuerrecht sieht eine "Wegzugsbesteuerung" für nicht realisierte Gewinne aus Anteilen vor, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Steuer zielt darauf ab, potenzielle Kapitalgewinne zu erfassen, die andernfalls der deutschen Besteuerung entgehen würden. Die Wegzugsbesteuerung wird auf Basis des fiktiven Marktwerts der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs berechnet, wobei auf diese stillen Reserven ein Steuersatz von etwa 30 % angewendet wird.

Um die Wegzugsbesteuerung auszulösen, muss eine Person in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Bei Schenkungen oder Erbschaften werden die Wohnsitzperioden des Rechtsvorgängers berücksichtigt. Darüber hinaus ist ein Anteil von mindestens 1 % am Kapital einer Kapitalgesellschaft in den letzten fünf Jahren vor dem Wegzug entscheidend. Die Wegzugsbesteuerung wird nicht nur beim Aufgabe des deutschen Wohnsitzes relevant, sondern auch, wenn Anteile an einen nicht in Deutschland steuerpflichtigen Käufer übertragen werden oder wenn der Lebensmittelpunkt in eine ausländische Zweitwohnung verlagert wird.

Vor dem Ende 2021 konnten Personen, die in EU- oder EWR-Länder umzogen, von einer unbegrenzten, zinslosen Stundung der Wegzugsbesteuerung profitieren. Seit Ende 2021 ist die festgesetzte Wegzugsbesteuerung jedoch sofort fällig. Eine Stundung ist zwar weiterhin auf Antrag mit ausreichenden Sicherheiten möglich, kann jedoch nun in sieben jährlichen Raten gezahlt werden. Diese "trockene Einkommenssituation", in der eine Steuerschuld ohne entsprechenden Mittelzufluss aus einem Verkauf entsteht, erfordert eine sorgfältige Finanzplanung.

BDO rät Unternehmerfamilien, diese steuerlichen Auswirkungen proaktiv und rechtzeitig vor einer Verlegung des Wohnsitzes zu planen. Mögliche Strategien umfassen die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen in Deutschland, wodurch eine Betriebsstätte im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens aufrechterhalten und somit das Besteuerungsrecht bei Deutschland verbleiben kann. Alternativ kann die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an eine Familienstiftung vor der Auswanderung internationale Flexibilität bieten und sicherstellen, dass der Gründer und seine Familie finanziell abgesichert sind.

Originalquelle: bdo.de