BDP-Newsletter April 2016: Nachvergütungen, Flüchtlingshilfe und Strukturzuschläge
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) informierte im April 2016 über Nachzahlungen für psychotherapeutische Leistungen, die psychische Gesundheit von Flüchtlingen und Anpassungen bei Strukturzuschlägen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat im April 2016 über mehrere wichtige Themen für seine Mitglieder berichtet. Ein zentraler Punkt waren die Nachvergütungen für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen, deren Auszahlung durch einige Kassenärztliche Vereinigungen begonnen hatte oder über Widersprüche anerkannt wurde.
Besondere Aufmerksamkeit galt der psychischen Gesundheit von Asylbewerbern. Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein verabschiedete eine Resolution, die die Verharmlosung psychischer Erkrankungen kritisiert. Angesichts der Traumata, die viele Flüchtlingskinder erleben, veröffentlichte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) einen Ratgeber für Flüchtlingseltern in drei Sprachen.
Darüber hinaus wurde über eine Anpassung bei den Strukturzuschlägen für Psychotherapeuten informiert, die ab April 2016 nur noch bis zu einer Obergrenze gewährt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte zudem Bedenken, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch politische Entscheidungen zunehmend gefährdet sei.
Weitere Themen umfassten die Forderung des Deutschen Ethikrats, das Patientenwohl als Maßstab für die Krankenhausversorgung zu verankern, eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die volkswirtschaftliche Rentabilität der Behandlung psychischer Störungen belegt, sowie Forschungsergebnisse zu epigenetischen Veränderungen durch Rauchen während der Schwangerschaft.